Rechtsprechung
LG Stuttgart, 25.08.2014 - 27 O 152/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Kenntnis des Gläubigers vom Benachteiligungsvorsatz des Insolvenzschuldners bei Lastschriftrückgaben
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Annahme der Kenntnis des Gläubigers vom Benachteiligungsvorsatz bei Rückgabe von zwei Lastschriften wegen fehlender Deckung des Geschäftskontos innerhalb eines Monats
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Gläubigers vom Benachteiligungsvorsatz des Insolvenzschuldners bei Lastschriftrückgabe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Lastschriftrückgabe - und die Kenntnis des Gläubigers vom Benachteiligungsvorsatz
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kenntnis des Gläubigers vom Benachteiligungsvorsatz
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kenntnis des Gläubigers vom Benachteiligungsvorsatz
- st-sozien.de (Kurzinformation)
Gläubigerbenachteiligungsvorsatz
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 25.08.2014 - 27 O 152/14
- OLG Stuttgart - 6 U 145/14 (anhängig)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (14)
- BGH, 20.11.2008 - IX ZR 188/07
Kenntnis vom Benachteiligungsvorsatz des Schuldners
Auszug aus LG Stuttgart, 25.08.2014 - 27 O 152/14
Derjenige, der weiß, dass der Schuldner nicht in der Lage ist oder voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit im Wesentlichen zu erfüllen, weiß in der Regel auch, dass dessen Rechtshandlung die Gläubiger benachteiligt (BGH, Urteil vom 20. November 2008 - IX ZR 188/07 -, juris Rn. 10).Kennt der Gläubiger die einmal eingetretene Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und ist aufgrund der Umstände zu vermuten, dass dessen Benachteiligungsvorsatz dem Gläubiger bekannt ist, so obliegt es diesem, darzulegen und zu beweisen, dass er später gleichwohl davon ausgehen durfte, der Schuldner habe seine Zahlungen wieder aufgenommen (BGH, Urteil vom 20.11.2008 - IX ZR 188/07, juris Rn. 12).
- BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04
Begriff der Zahlungsunfähigkeit
Auszug aus LG Stuttgart, 25.08.2014 - 27 O 152/14
Beträgt eine innerhalb von drei Wochen nicht zu beseitigende Liquiditätslücke des Schuldners weniger als 10 % seiner fälligen Gesamtverbindlichkeiten, ist regelmäßig von Zahlungsfähigkeit auszugehen, es sei denn, es ist bereits absehbar, dass die Lücke demnächst mehr als 10 % erreichen wird und den Gläubigern ein Zuwarten nach den besonderen Umständen des Einzelfalls zuzumuten ist (BGH, Urteil vom 24.05.2005 - IX ZR 123/04).Zwar ist der Rückschluss nicht zwingend, dass ein Schuldner außer Stande sei, größere Beträge zu zahlen, wenn er noch nicht einmal geringe Forderungen ausgleichen könne (BGH Urteil vom 24.05.2005 - IX ZR 123/04, juris Rn. 22).
- BGH, 01.02.2007 - IX ZR 96/04
Verzinsung der Rückgewährforderung bei anfechtbarem Erwerb von Geld; Anspruch des …
Auszug aus LG Stuttgart, 25.08.2014 - 27 O 152/14
Der Zinsanspruch ergibt sich ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens (BGH, Urteil vom 01.02.2007 - IX ZR 96/04).
- BGH, 20.11.2001 - IX ZR 48/01
Insolvenzanfechtung nach erledigtem Eröffnungsantrag; Beseitigung einer einmal …
Auszug aus LG Stuttgart, 25.08.2014 - 27 O 152/14
Das gilt uneingeschränkt jedenfalls dann, wenn zwischen den angefochtenen Zahlungen und dem Eingang des Eröffnungsantrags nur ein kurzer Zeitraum liegt (BGH, Urteil vom 20.11.2001 - IX ZR 48/01, juris Rn. 35). - BGH, 25.10.2001 - IX ZR 17/01
Benachteiligung der Gläubiger durch Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Auszug aus LG Stuttgart, 25.08.2014 - 27 O 152/14
Sie kann nur dadurch wieder beseitigt werden, dass die Zahlungen im allgemeinen wieder aufgenommen werden (BGH, Urteil vom 25.10.2001 - IX ZR 17/01, juris Rn. 25). - BGH, 12.10.2006 - IX ZR 228/03
Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit
Auszug aus LG Stuttgart, 25.08.2014 - 27 O 152/14
Wie zwischen den Parteien unstreitig ist, war die Insolvenzschuldnerin zahlungsunfähig, weil im fraglichen Zeitpunkt fällige Verbindlichkeiten bestanden haben, die bis zur Verfahrenseröffnung nicht mehr beglichen worden sind (BGH, Urteil vom 12.10.2006 - IX ZR 228/03, juris Rn. 28). - BGH, 13.08.2009 - IX ZR 159/06
Zur Anfechtung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung
Auszug aus LG Stuttgart, 25.08.2014 - 27 O 152/14
Die subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung hat der Tatrichter gemäß § 286 ZPO unter Würdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls auf der Grundlage des Gesamtergebnisses der Verhandlungen und einer etwaigen Beweisaufnahme zu prüfen (BGH, Urteil vom 13.08.2009 - IX ZR 159/06, juris Rn. 8). - BGH, 22.01.2004 - IX ZR 39/03
Anfechtung der Pfändung der Ansprüche des Schuldners gegen ein Kreditinstitut aus …
Auszug aus LG Stuttgart, 25.08.2014 - 27 O 152/14
Eine Zahlungseinstellung ist zu bejahen, sobald aus dem nach außen hervorgetretenen Verhalten des Schuldners für die beteiligten Verkehrskreise sichtbar wird, dass er nicht in der Lage ist, seine fälligen, eingeforderten Zahlungsverpflichtungen im Wesentlichen zu erfüllen (BGH, Urteil vom 22.01.2004 - IX ZR 39/03, juris Rn. 20; BGH…, Urteil vom 17.05.2001 - IX ZR 188/98, juris Rn. 9). - BGH, 01.07.2010 - IX ZR 70/08
Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Anfechtungsgegners von einer drohenden …
Auszug aus LG Stuttgart, 25.08.2014 - 27 O 152/14
Die Rückgabe von Lastschriften stellt ein erhebliches Beweisanzeichen für eine (drohende) Zahlungsunfähigkeit dar (BGH, Urteil vom 01.07.2010 - IX ZR 70/08, juris Rn. 9). - BGH, 24.05.2007 - IX ZR 97/06
Widerlegung der Vermutung der Gläubigerbenachteiligungsabsicht
Auszug aus LG Stuttgart, 25.08.2014 - 27 O 152/14
Der Kenntnis von der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit steht auch im Rahmen des § 133 Absatz 1 InsO die Kenntnis von Umständen gleich, die zwingend auf eine drohende oder bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit hinweisen (BGH, Urteil vom 24.05.2007 - IX ZR 97/06, juris Rn. 25). - BGH, 19.02.2009 - IX ZR 62/08
Kenntnis des Arbeitnehmers von der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers
- BGH, 19.05.2009 - IX ZR 37/06
Entsprechende Anwendung der vollstreckungsrechtlichen Vorschriften über die …
- BGH, 04.11.2004 - IX ZR 22/03
Zum Widerruf von Kontobelastungen durch Insolvenzverwalter
- BGH, 17.05.2001 - IX ZR 188/98
Zahlungseinstellung und Kenntnis des Gläubigers
- SG Detmold, 20.07.2017 - S 24 KR 242/15
Erstattungsanspruch eines freiwillig versicherten Mitglieds von Beiträgen zur …
In der Zivilrechtsprechung wird vertreten, dass die Kenntnis des Gläubigers vom Benachteiligungsvorsatz im Sinne des § 133 InsO im Einzelfall angenommen werden kann, wenn im Abstand von einem Monat zwei Lastschriften wegen fehlender Deckung des Geschäftskontos zurückgegeben wurden (Landgericht Stuttgart Urteil vom 25.08.2014 - 27 O 152/14 -, juris).